SaryVenture
AGB SaryVenture GmbH
Die Geschäftsbedingungen der SaryVenture GmbH sind eindeutig und transparent formuliert. Wir empfehlen unseren Kunden, die AGB der SaryVenture GmbH aufmerksam zu lesen.
GELTUNGSBEREICH DER AGB
- Diese Reisebedingungen gelten ausschließlich für die von SaryVenture (nachfolgend Reiseveranstalter genannt) selbst veranstalteten Reisen.
- Tretet die SaryVenture GmbH als Vermittler auf und wird die Reise durch einen Fremdveranstalter durchgeführt, so gelten die Geschäftsbedingungen des Fremdveranstalters.
1.1 DEFINITIONEN
Die Bezeichnung im Programm ist massgebend für die Definition der Veranstaltung. Sämtliche Veranstaltungen werden entweder als Reise, Trekking oder Expedition bezeichnet.
1.2 PFLICHTEN DER TEILNEHMER:INNEN
- Die Teilnehmer:innen der von SaryVenture durchgeführten Expeditionen und Reisen verpflichten sich, die Bräuche, Sitten und Rechte der jeweiligen Gastländer zu beachten. Sie verpflichten sich zu gegenseitigen Anerkennung, Wertschätzung und Hilfsbereitschaft.
- Weiter wird von SaryVenture erwartet, dass sich die Teilnehmer:innen umweltbewusst verhalten.
- Im Falle eines Unfalls oder Zwischenfalls verpflichten sich die Teilnehmer:innen, ohne Einwilligung der Reiseleitung keine Informationen zum Unfallhergang und über einzelne Teilnehmer:innen an die Öffentlichkeit gelangen zu lassen. Persönliche Nachrichten, Briefe oder Berichte dürfen nicht veröffentlicht werden.
1.2 VORBEREITUNG DURCH DIE TEILNEHMER:INNEN
- Die Reisen und Expeditionen von SaryVenture verlangen eine robuste und trainierte körperliche Verfassung der Teilnehmer:innen. Gute physische Konditionen und alpintechnische Kenntnisse sind für die Sicherheit der Teilnehmer:innen und des gesamten Teams unerlässlich.
- Alle Teilnehmer:innen haben sich durch geeignetes Training vorzubereiten. SaryVenture bietet wenn nötig Hilfestellung und plant die Vorbereitung gemeinsam mit den Teilnehmer:innen. Die Verantwortung für die Planung und das Durchführen der Vorbereitung liegt bei den Teilnehmer:innen.
- Teilnehmer:innen welche den körperlichen und alpintechnischen Anforderungen nicht gewachsen sind, können von der Veranstaltung ausgeschlossen werden. Es besteht kein Erstattungsanspruch der Kosten. Weiter hat der ausgeschlossene Teilnehmer:in sämtliche Mehrkosten zu tragen, welche im Zusammenhang mit dem Ausschluss stehen.
1.3 AUSRÜSTUNG
- Die Teilnehmer:innen sind für ihr persönliches Material selbst verantwortlich. Durch SaryVenture wird lediglich das Gruppenmaterial zur Verfügung gestellt (in Reiseprogramm ersichtlich).
- Weiter stellt SaryVenture den Teilnehmer:innen eine obligatorische Ausrüstungsliste zur Verfügung. Die Teilnehmer:innen sind dazu verpflichtet, dieses Material mit sich zu führen.
1.4 VERÖFFENTLICHUNG VON MEDIEN
- Während der Reise oder Expedition werden Bilder und Filme aufgenommen, auf einzelne Teilnehmer:innen erkennbar zeigen können.
- SaryVenture stehen die Bilder der Leiter:in oder der Teilnehmer:innen, sofern diese übergeben werden, kostelos für den privaten gebrauch zur Verfügung. SaryVenture kann diese insbesondere für Webseiten, Printprodukte oder Bildergalerien verwenden.
- Ein Verweigerungsrecht auf die Veröffentlichung von Medien, auf welchen die Teilnehmer:in erkennbar ist, hat vor Antritt der Reise oder Expedition schriftlich an SaryVenture zu erfolgen.
1.5 MEDIZINISCHE BETREUUNG UND IMPFUNGEN
- Eine vorgängige medizinische Überprüfung und ärztliche Untersuchung wird durch SaryVenture empfohlen und ist Sache der Teilnehmer:innen.
- Impfungen sind ebenfalls in der Verantwortung der Teilnehmer:innen. SaryVenture gibt auf Anfrage Auskunft über empfohlene Impfungen und an welchen ärztlichen Stellen diese durchgeführt werden können.
- Während der Reise oder Expedition führt der Leiter:in eine erste Hilfe Apotheke mit sich.
- Die Teilnehmer:innen sind dazu verpflichtet, ihre persönlichen Medikamente mitzutragen. SaryVenture übernimmt keine Organisation und Verantwortung für persönliche Medikamente.
1.6 ABSCHLUSS DES REISEVERTRAGES
- Grundlage der Anmeldung sind die Reiseausschreibungen und die ergänzenden Informationen von SaryVenture für die jeweilige Reise.
- Bei elektronischen Anmeldungen bestätigt SaryVenture den Zugang der Anmeldung auf elektronischem Weg. Diese Zugangsbestätigung stellt noch keine Annahme der Anmeldung dar.
- Der Vertrag kommt mit der Annahme durch SaryVenture zustande, welcher innerhalb von 30 Tagen nach Anmeldungseingang erklärt werden kann. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss wird der Reiseveranstalter dem Kunden die Reisebestätigung aushändigen, es sei denn die Buchung durch den Kunden erfolgt weniger als 14 Werktage vor Reisebeginn.
- Erfolgt die Reisebestätigung inhaltlich abweichend von der Anmeldung, wird damit ein neues Angebot seitens SaryVenture unterbreitet. Dieses kann der Kunde innerhalb von 10 Tagen annehmen, wodurch der Reisevertrag geschlossen wird.
- Nimmt der Kunde die Anmeldung für Mitreisende vor, so haftet er auch für deren Vertragspflichten wie für seine eigenen, wenn er zuvor eine hierauf gerichtete ausdrückliche Erklärung abgegeben hat.
- Hinweis: Reisevermittler und Leistungsträger sind nicht bevollmächtigt, vom Inhalt des Reisevertrages abweichende Zusicherungen zu geben oder abändernde bzw. ergänzende Vereinbarungen zu treffen.
1.7 ZAHLUNGSMODALITÄTEN UND PREISE
- Die Anzahlung beträgt im Regelfall 30 % des Reisepreises und ist innerhalb von 20 Tagen nach Zugang der Anzahlungsrechnung fällig ist.
- Im Falle einer Anzahlung ist die Restzahlung spätestens 6 Wochen vor Reisebeginn fällig. Bei Reisen, die weniger als 4 Wochen vor Reisebeginn gebucht werden, erhält der Reisende eine Gesamtrechnung zusammen mit der Reisebestätigung. Der Gesamtreisepreis ist mit Erhalt der Rechnung sofort fällig.
- Der Rest – oder Gesamtbetrag (wenn keine Anzahlung ausgestellt wurde) wird fällig, sobald feststeht, dass die Reise im geplanten Umfang stattfinden wird. Üblicherweise erfolgt die Rechnungsstellung 8 Wochen vor Abreise. Falls Sonderleistungen gebucht wurden (z.B. ein Einzelzimmer) , wird dieser Betrag zusätzlich in Rechnung gestellt.
- Der Betrag ist bis zum Zahlungstermin auf der Rechnung zu begleichen.
- Ist die fällige Anzahlung oder der fällige Gesamtbetrag trotz Mahnung mit Nachfristsetzung und Ablehnungsandrohung zum Fälligkeitszeitpunkt nicht oder nicht vollständig dem Konto von SaryVenture gutgeschrieben, so ist der Reiseveranstalter berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadenersatz wegen Nichterfüllung vom Reisenden zu verlangen.
- Kann eine Reise oder Expedition aufgrund nicht erreichen der Mindestteilnehmerzahl nicht durchgeführt werden, so kann SaryVenture die Reise oder Expedition absagen. Alternativ besteht die Möglichkeit, die Reise oder Expedition mit einer kleineren Anzahl an Teilnehmer:innen durchzuführen. Dies ist oftmals mit Mehrkosten verbunden, welche auf die restlichen Teilnehmer:innen verteilt werden.
- Für Teilnehmer:innen aus der Schweiz zählt der Preis in CHF. Für Teilnehmer:innen aus dem Ausland wird der Preis entweder in Euro oder USD umgerechnet (gemäss dem zu diesem Zeitpunkt gültigen Währungskurs).
1.8 VERSICHERUNGEN
- Im Reisepreis ist keine Annulierungskosten – und Reiseversicherung enthalten.
- SaryVenture setzt den Abschluss einer persönlichen Annulierungskosten – und Reiseversicherung voraus. Diese ist durch die Teilnehmer:innen selbst abzuschliessen.
- Mit der Anmeldung erklärt der Teilnehmer:in, gegen alle mit der Reise oder Expedition verbundenen Risiken genügend abgesichert zu sein. Dies beinhaltet insbesondere Krankheit, Unfall und Diebstahl. Insbesondere erklärt der Teilnehmer:in, dass Bergungs-, Rückführungs- und Annulationskosten gedeckt sind.
1.9 PROGRAMMÄNDERUNGEN
- Programmänderungen sind ausdrücklich vorbehalten. Selbstverständlich kann SaryVenture keine Garantie geben, dass der Gipfel erreicht wird. Dementsprechend besteht kein Anspruch auf den Gipfel.
- Leistungsänderung
- Über die Leistungsänderungen wird der Kunde unverzüglich nach Kenntnis des Änderungsgrundes informiert.
- Erhebliche Leistungsänderungen sind nur mit Zustimmung des Reisekunden nach Vertragsabschluss zulässig. Dem Reisegast wird von SaryVenture im Fall einer notwendigen Leistungsänderung ein Vertragsänderungsangebot unterbreitet.
- SaryVenture behält sich vor, die vereinbarten Preise im Falle der Erhöhung der Kosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen (wie Flughafengebühren, Einreisegebühren oder Nationalparkgebühren).
1.10 RÜCKTRITT DURCH DEN KUNDEN VOR REISEBEGINN UND NICHTANTRITT DER REISE
- Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise durch Erklärung gegenüber dem Reiseveranstalter zurücktreten. Unabhängig vom Zeitpunkt des Rücktritts wird eine Bearbeitungsgebühr von CHF 150.- fällig.
- Der Entschädigungsanspruch wird in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis unter Berücksichtigung des Zeitpunkts des Rücktritts erhoben. Für alle von SaryVenture GmbH veranstalteten Reisen gilt:
-
- bis 120 Tage vor der Abreise 10 % des Gesamtreisepreises,
- bis 90 Tage vor der Abreise 50 % des Gesamtreisepreises,
- bis 70 Tage vor der Abreise 80 % des Gesamtreisepreises,
- bis 50 Tage vor der Abreise 90 % des Gesamtreisepreises,
- bei späterer Abmeldung: 100% des Gesamtpreises.
-
- SaryVenture empfiehlt dringend den Abschluss einer Reise-Rücktrittskostenversicherung sowie einer Auslandsreisekrankenversicherung inkl. der Rückführungskosten durch Unfall, Krankheit oder Tod. Annulierungskosten – und Reiseversicherungen sind im Preis des Programmes nicht enthalten.
1.11 UMBUCHUNG
- Es besteht kein Anspruch auf Änderungen des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart (Umbuchung) oder auf sonstige Buchungsänderungen.
1.12 NICHT IN ANSPRUCH GENOMMENE LEISTUNGEN
- Nimmt der Kunde einzelne Reiseleistungen, die ihm ordnungsgemäss angeboten wurden, nicht in Anspruch aus Gründen, die dem Kunden zuzurechnen sind (z. B. wegen vorzeitiger Rückreise), hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises. SaryVenture wird sich um Erstattung der ersparten Aufwendungen durch den Leistungsträger bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt.
1.13 KÜNDIGUNG UND RÜCKTRITT DURCH SARYVENTURE
- Fristlose Kündigung
- SaryVenture kann den Reisevertrag fristlos kündigen, wenn der Reisende die Durchführung nachhaltig stört, sich selbst oder Dritte durch sein Verhalten auf der Reise in Gefahr für Leben und Gesundheit bringt oder wenn er sich in einem solchen Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist.
- Kündigt der Reiseveranstalter (SaryVenture), so behält er den Anspruch auf den Reisepreis; er muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangt, einschließlich der ihm vom Leistungsträger gutgeschriebenen Beträge.
- Rücktritt wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl
- SaryVenture kann wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl bis spätestens am 30. Tag vor dem vereinbarten Reiseantritt zurücktreten, wenn die in der jeweiligen Reiseausschreibung und Reisebestätigung bezeichnete Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird. Ist bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird, hat SaryVenture unverzüglich von seinem Rücktrittsrecht Gebrauch zu machen.
- Der Reisegast kann die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise verlangen, wenn der Reiseveranstalter in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinem Angebot anzubieten. Der Reisende hat dieses Recht unverzüglich nach der Erklärung durch den Reiseveranstalter diesem gegenüber geltend zu machen. Andernfalls erhält er unverzüglich die auf den Reisepreis geleistete Anzahlung zurück.
- Drittperson tritt in bestehenden Vertrag ein
- Der Reisegast hat bis zum Reisebeginn die Möglichkeit, dass statt seiner ein Dritter in den bestehenden Vertrag eintritt und die Rechte und Pflichten dessen übernimmt. SaryVenture kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser die Voraussetzungen der Reise nicht erfüllt.
- Rücktritt wegen Zahlungsverzug
- Ist die fällige Anzahlung oder der fällige Reisepreis trotz Mahnung mit Nachfristsetzung und Ablehnungsandrohung zum Fälligkeitszeitpunkt nicht oder nicht vollständig dem Konto des Reiseveranstalters gutgeschrieben, so ist SaryVenture berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadenersatz wegen Nichterfüllung vom Reisenden zu verlangen.
1.14 HAFTUNG
- Die Teilnehmer:innen nehmen auf eigenes Risiko und auf eigene Gefahr an der Expedition teil. Die Haftung von SaryVenture ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Weiter schliesst SaryVenture die Haftung für seine Hilfspersonen und Dritten aus.
- Für Schäden, welche keine Personenschäden sind, ist eine Ersatzpflicht auf das Zweifache des Preises der Expedition beschränkt.
1.15 OBLIEGENHEITEN DES KUNDEN
- Reiseunterlagen
Liegen dem Kunde die erforderlichen Reiseunterlagen (wie z. B. Flugschein, Hotelgutscheine) nicht innerhalb der vom Reiseveranstalter mitgeteilten Frist vor, so ist der Reiseveranstalter unverzüglich hierauf hinzuweisen. - Mängelanzeige
- Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, so kann der Kunde Abhilfe verlangen. Auftretende Reisemängel sind dem Reiseveranstalter unverzüglich anzuzeigen. Bei schuldhaftem Unterlassen der Anzeige kann keine Minderung des Reisepreises geltend gemacht werden, es sei denn die Anzeige ist erkennbar aussichtslos oder aus anderen Gründen unzumutbar.
- Die Mängelanzeige hat unverzüglich gegenüber der Reiseleitung am Urlaubsort bzw. falls dort keine vorhanden ist, gegenüber dem Reiseveranstalter an dessen Sitz zu erfolgen. Über die Erreichbarkeit der Reiseleitung bzw. des Reiseveranstalters wird der Kunde in der Leistungsbeschreibung, spätestens jedoch mit den Reiseunterlagen unterrichtet.
- Die Reiseleitung ist beauftragt, Abhilfe zu schaffen, soweit dies möglich ist. Sie hat jedoch keine Befugnis, Ansprüche des Kunden anzuerkennen.
- Schadensminderungspflicht
- Der Reisende ist verpflichtet, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten und SaryVenture auf die Gefahr eines Schadens hinzuweisen.
1.16 PASS-, VISA- UND GESUNDHEITSVORSCHRIFTEN
- SaryVenture steht dafür ein, Staatsangehörige des Staates, in dem die Reise angeboten wird, über Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften sowie deren eventuelle Änderungen vor Reiseantritt zu unterrichten. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft. Dabei wird davon ausgegangen, dass keine Besonderheiten in der Person des Kunden und eventueller Mitreisender (z. B. Doppelstaatsangehörigkeit, Staatenlosigkeit) vorliegen.
- SaryVenture haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Reisende SaryVenture mit der Besorgung beauftragt hat, sofern keine schuldhafte Pflichtverletzung seitens SaryVenture vorliegt.
- Der Kunde ist für das Beschaffen und Mitführen der notwendigen Reisedokumente, ggf. erforderliche Impfungen und Gesundheitsvorsorge sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten, ausgenommen wenn sie durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation von SaryVenture bedingt sind.
1.17 SONDERKOSTEN
- Alle Sonderkosten, die als Folge von oder im Zusammenhang mit Änderungen des vorgesehenen Reiseverlaufs durch in der Person des Kunden liegende Gründe verursacht werden, gehen zu Lasten des Kunden und sind mit der Entstehung sofort an den jeweiligen Anspruchsteller zu zahlen. Dies gilt nicht, sofern der Anfall dieser Kosten durch eine Pflichtverletzung des Reiseveranstalters bedingt ist. Zu diesen Sonderkosten gehören z. B. Aufwendungen, die aus dem verspäteten Eintreffen des Kunden zum Abflug oder zur vorbereiteten Trekkingtour entstehen oder Kosten für eine vorzeitige Rückkehr von einer Wanderung als Folge von Unpässlichkeit, Krankheit oder Unfall (z. B. Kosten für den Rücktransport mit dem Hubschrauber oder Flugzeug, Hospital- und Hotelaufenthalt auch für Begleitpersonen). Tritt bei einem akuten Notfall von SaryVenture in Vorlage, so sind die verauslagten Beträge nach Abschluss der Reise sofort zu bezahlen.
1.18 LEITUNG DER GRUPPE UND TEILNEHMERROLLE
- Die Angaben der Leiter:in im Reiseprogramm ist rein informativ und nicht verbindlich. Die von der Leiter:in getroffenen Entscheidungen und Weisungen während der Reise und Expedition sind zu befolgen. Widersetzen sich Teilnehmer:innen den Weisungen, können diese von der Veranstaltung ausgeschlossen werden. Ausgeschlossene Teilnehmer:innen haben die Mehrkosten selbst zu tragen und kein Anrecht auf anteilmässige Erstattung des Reisepreises (weitere Spezifikationen unter den obig genannten Punkten).
- Fällt der Leiter:in während der Reise aus, stellen die Teilnehmer:innen einen neuen Leiter aus ihrer Gruppe und benachrichtigen unverzüglich SaryVenture.
- Der Reiseleiter:in steht während der Reise oder Expedition für die Gesamtleitung der Gruppe, nicht aber als Bergführer:in der einzelnen Teilnehmer:innen zur Verfügung.
- Die Teilnehmer:innen sind am Berg in eigenständigen Seilschaften ohne Bergführer:in unterwegs. Für die Teilnahme wird deshalb eine solide Hochgebirgserfahrung, sehr gute Kondition und eine hervorragende Gesundheit vorausgesetzt. Die Teilnehmer:innen müssen sich in kombiniertem Gelände (das heisst in Schnee, Eis und Fels) selbständig, effizient und sicher bewegen können.
- Die Teilnehmer:innen sind dazu verpflichtet, sich mit bestem Wissen und Gewissen sowie nach besten Kräften auf der Reise und am Berg an den erforderlichen Arbeiten mitzuhelfen. Dies kann insbesondere den Auf – und Abbau der Hochlager beinhalten.
1.19 GERICHTSSTAND
- Gerichtsstand ist St. Gallen. Auf das Verhältnis zwischen Kunde und SaryVenture findet ausschließlich Schweizer Recht Anwendung.
1.20 REISEVERANSTALTER
- Reiseveranstalter ist: SaryVenture
gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer: Damian Göldi und Marcel Jaun
Geissbergstr. 7, CH – 9606 Bütschwil
Telefon: +41 76 317 45 54Stand: November 2021
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